Ab sofort werden auch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, zusammengefasst. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Bislang wurden im Gelben Heft ausschließlich die kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) erfasst. Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr besteht aber auch ein Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese wurden bisher gesondert in Kinderzahnpässen erfasst. Mit der Neuerung sollen Eltern einen besseren Überblick bekommen.
Bereits vorhandene Gelbe Hefte können weiter genutzt werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte verteilen Einlegeblätter.
Für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum Alter von sechs Jahren wird zum Schutz vor Karies das Auftragen von Fluoridlack auf die Zähne empfohlen – ein Anspruch auf diese Leistung besteht zweimal pro Halbjahr und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.