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Gesunde Kinderzähne

  Das Auftragen von Fluoridlack wird jetzt von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt

 

Fluoridlack härtet den Zahnschmelz und beugt somit Karies vor

1 Min.

04.07.2024

Der Anspruch auf eine Fluorid-Behandlung besteht zweimal pro Halbjahr

Für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum Alter von sechs Jahren wird das Auftragen von Fluoridlack auf die Zähne durchgehend zur Kassenleistung. Der Anspruch besteht zweimal pro Halbjahr. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Januar beschlossen.

Fluoridlack härtet den Zahnschmelz und beugt somit Karies vor. Bislang hatten Kinder vom 34. Monat bis zum sechsten Geburtstag nur bei erhöhtem Kariesrisiko ein Anrecht darauf.

Generell können Kinder vom sechsten Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Das Auftragen von Fluoridlack ist ein zusätzliches Angebot, das von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird.

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