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Informationen zum digitalen Impfnachweis bei Corona-Impfung


Fragen & Antworten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Corona-Impfnachweis

Impfnachweis nach Corona-Impfung
© Benedikt – stock.adobe.com
  • Wie kann ich eine erfolgte Impfung nachweisen?

    Die erfolgte Corona-Schutzimpfung wird in Ihrem Impfpass dokumentiert. Besitzen Sie keinen Impfpass oder hatten Sie ihn bei der Impung nicht zur Hand, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung.

    Ab dem Ende des zweiten Quartals 2021 soll es zusätzlich die Möglichkeit geben, Impfungen in einem digitalen Impfausweis zu dokumentieren. So können Geimpfte bequem alle Informationen zur erfolgten Corona-Schutzimpfung digital auf ihrem Smartphone speichern.(Stand: 5.5.2021)

  • Wie bzw. wo erhalte ich einen Impfpass?

    In Deutschland bekommt in der Regel jeder Bürger bei der ersten Impfung im Säuglingsalter einen Impfpass ausgestellt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, können Sie sich einen Impfpass kostenlos beim Gesundheitsamt oder in einer Arztpraxen abholen.

    Grundsätzlich dokumentieren Ärztinnen und Ärzte jede Impfung im Impfpass. Liegt dieser bei der Impfung nicht vor, wird alternativ eine Impfbescheinigung ausgestellt.(Stand: 11.5.2021)

  • Ich habe im Impfzentrum keinen Impfnachweis erhalten bzw. diesen verloren – was nun?

    Sollten Sie Ihren Impfpasses oder die Ersatzbescheinigung zur Corona-Schutzimpfung verloren haben, setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Impfzentrum in Verbindung. Sind Sie in einer Praxis geimpft worden, kontaktieren Sie die Impfärztin bzw. den Impfarzt.

    Alle Informationen zu Therapien, Behandlungen und Impfungen sind in Ihrer Patientenakte vermerkt und können so können erfolgte Impfungen ermittelt werden. Diese Daten werde zehn Jahre lang aufbewahrt. Beachten Sie dabei bitte, dass die Daten bei der jeweiligen Impfärztin bzw. beim jeweiligen Impfarzt liegen und auch dort angefragt werden müssen.

    Sollten Sie Ihren Impfpass verloren haben, kann Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kostenlos einen neuen Impfpass ausstellen. Konnten Sie alle Impfungen rekonstruieren, werden diese auf dem Ersatzdokument eingetragen.(Stand: 11.5.2021)

  • Ich war an Corona erkrankt, wie läuft das jetzt mit der Boosterimpfung?

    Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei Genesenen einer SARS-CoV-2-Infektion ihre Impfempfehlung aktualisiert.

    Für immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (bzw. diese durch ein PCR-Test bestätigt wurde), sollte frühestens sechs Monate nach Genesung eine einmalige Impfung erwogen werden. Nach einer durchgemachter Infektion und der dadurch bestehenden Immunität kommt es durch die einmalige Booster-Impfung zu einer sehr guten Immunantwort.

    Für die Impfung von Genesenen einer SARS-CoV-2-Infektion können grundsätzlich alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden. Die jeweilige Impfärztin / der jeweilige Impfarzt stellt Ihnen den Nachweis darüber aus, dass Sie nun vollständig geimpft sind. (Stand: 28.4.2021)

  • Was ist ein digitaler Impfnachweis?

    Der digitale Impfnachweis bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Impfungen zu dokumentieren. Nutzerinnen und Nutzer sollen alle Informationen zur Impfung (Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen) künftig personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können statt nur schriftlich auf Papier.

    Der digitale Impfnachweis wird voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2021 bereitgestellt werden.(Stand: 5.5.2021)

  • Wie wird der digitale Impfnachweis funktionieren?

    Über eine entsprechende kostenfreie App kann der digitale Impfnachweis von der Nutzerin bzw. dem Nutzer auf dem Smartphone gespeichert werden.

    Nach der Impfung im Impfzentrum oder bei der niedergelassenen Ärztin / dem Arzt wird nach Eingabe der Daten ein 2D-Barcode erstellt. Mit Hilfe der App wird dieser sogenannte Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) von der Nutzerin bzw. dem Nutzer gescannt. Die App speichert nun lokal im Smartphone die digitale Impfbescheinigung.

    Dieser Impfbescheinigungstoken / 2D-Barcode ist nur einmalig einlesbar und die digitale Impfbescheinigung ist anschließend an das einlesende Smartphone gebunden.

    Alternativ kann der 2D-Barcode auch als Papierausdruck mitgenommen und später eingescannen werden.(Stand: 21.4.2021)

  • Wie kann der digitale Impfnachweis geprüft werden?

    Über die entsprechende App wird auf dem Smartphone der Nutzerin bzw. des Nutzers ein Impfprüfnachweis erstellt. Dieser enthält die Information ob die Impfung gültig ist, den Namen des Geimpften sowie das Geburtsdatum und ggf. die Chargennummer des Impfstoffes. Zusätzlich kann der Impfprüfnachweis auch als 2D-Barcode (Impfprüftoken) dargestellt werden.

    Dienstleister können den Impfstatus mit Hilfe ein Prüf-App überprüfen, die den Impfprüftoken scannt. Der Impfstatus kann also ähnlich wie der Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ ist ein Nachweis mit dem gelben Papier-Impfpass möglich.(Stand: 21.4.2021)

  • Wie soll Missbrauch mit dem digitalen Impfnachweis verhindert werden?

    Der digitale Impfnachweis kann nur von befugten Personen in Impfzentren, Arztpraxen oder Krankenhäusern ausgestellt werden.

    Die Nutzerin / der Nutzer muss bei einer Überprüfung des digitalen Impfnachweises ergänzend einen Lichtbildausweis vorlegen können. Der digitale Impfnachweis ist verschlüsselt und kryptographisch vor Veränderungen geschützt. Außerdem ist er an ein Smartphone gebunden, so besteht auch ein (relativer) Schutz vor Vervielfältigung.(Stand: 21.4.2021)

  • Wer erhält einen digitalen Impfnachweis?

    Alle Personen, die in Deutschland die COVID-19-Impfung erhalten haben, können sich ergänzend zum Impfnachweis in Papierform auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen.(Stand: 23.2.2021)

  • Wird es weiterhin den gelben Papier-Impfpass geben?

    Der gelbe Papier-Impfausweis wird weiterhin das führende Impfdokument bleiben. Gerade bei Verlust des Smartphones oder für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone findet dieser selbstverständlich weiterhin Verwendung. Der digitale Impfnachweis ist lediglich eine freiwillige Ergänzung zum gelben Papier-Impfausweis.(Stand: 5.5.2021)

  • Ist der digitale Impfnachweis für mich verpflichtend?

    Nein, der digitale Impfnachweis ist nicht verpflichtend. Er ist lediglich eine freiwillig Ergänzung zum gelben Papier-Impfausweis.(Stand: 23.3.2021)

  • Wie sieht es mit den digitalen Impfnachweisen von Kindern aus?

    Die digitalen Impfnachweise von Kindern (oder Partnern) können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.(Stand: 23.3.2021)

  • Wo und wie werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

    Im Impfprotokollierungssystem werden alle digitalen Impfnachweise kurzzeitig erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhafte ist eine Speicherung der Daten lediglich auf den Smartphones der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.(Stand: 21.4.2021)